Blog · 8. August 2026

Altkleider und Textilien entsorgen statt wegwerfen

Seit 2025 gilt in der EU die getrennte Sammlung von Alttextilien – Kleidung gehört also nicht mehr in den Restmüll. Doch nicht alles darf in den Altkleider-Container.

Das gehört hinein

  • Tragbare Kleidung, sauber und paarweise gebündelte Schuhe
  • Bettwäsche, Handtücher und Gardinen
  • Auch beschädigte Textilien – sie werden zu Putzlappen oder Dämmstoff verwertet

Das gehört nicht hinein

  • Nasse, verschimmelte oder stark verschmutzte Textilien
  • Teppichböden und mit Farbe oder Öl verschmutzte Stoffe

Gut erhaltene Kleidung freut Kleiderkammern und Sozialkaufhäuser. Fallen bei einer Wohnungsauflösung große Mengen Textilien an, sortieren und entsorgen wir sie gleich mit – Brauchbares in die Weiterverwendung, den Rest fachgerecht.

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